IGP/ IFH Qualifikationsbedingungen
Landesmeisterschaft
IFH: Eine bestandene IFH-Prüfung im Sportjahr, in der entsprechenden Prüfungsstufe.
IGP: Im Qualifikationszeitraum eine bestandene IGP 3-Prüfung mit Mindestpunktzahl A:80-B:80-C:85 mit TSB:a. Landesmeister des Vorjahres sind automatisch qualifiziert. Liegen weniger als 40 Meldungen vor, können Teams gemeldet werden, wenn sie seit der letzten Landesmeisterschaft in einem dem VDH angehörigen Rassezucht- oder Hundesportverband in der Prüfungsstufe IGP 2 mit 90-90-90 TSB: a bestanden haben.
Bundessiegerprüfung
IFH2/IGP-FH: Ab 2015 gilt:
Der Landesmeister qualifiziert sich automatisch, wenn er auf der LVM ein sehr gutes oder vorzügliches Ergebnis erzielt hat, alle anderen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- 1 vorzügliches Ergebnis FH2 oder IPO-FH auf einer Prüfung außerhalb des eigenen Mitgliedsvereins
- 1 sehr gutes oder vorzügliches Prüfungsergebnis auf einer Landesmeisterschaft
IGP-FH-Prüfungen mit „V“ bekommen vor IFH2 den Vorzug. Die Prüfungen müssen innerhalbs des DVG abgelegt werden.
Für die BSP 2019 gelten folgende Qualifikationsbedingungen:
3.1 Die Höchstzahl der Teilnehmer ist auf 30 festgelegt, die nach folgendem Schlüssel aufgeteilt werden:
a) Titelverteidiger: Der örtlich zuständige DVG-Landesverband kann den Titelverteidiger zur Veranstaltung melden, soweit er im Qualifikationszeitraum nach 3.2 dieser Ordnung eine mit der Note „SG“ bestandene DVG termingeschützte Prüfung nach FH 2 oder IPO-FH nachweist.
b) Führen die Landesverbände ihre Fährtenhundmeisterschaft nach den Regeln der Fährtenhundstufe 2 durch, qualifiziert sich der/die jeweilige Sieger/in in FH 2 (Voraussetzung ist eine Beurteilung mit der Mindestwertnote „sehr gut“) automatisch zur Teilnahme, wenn er noch ein weiteres V-Ergebnis in FH 2 oder IPO-FH auf einer vom DVG termingeschützten Prüfung im Qualifikationszeitraum nach 3.2 dieser Ordnung nachweisen kann.
c) Die weiteren bzw. nicht ausgenutzten Startplätze bis zur Höchstteilnehmerzahl werden nach dem Leistungsprinzip vergeben. Hundeführer/innen aus dem Bereich des DVG, die sich mit ihrem Hund um einen der restlichen Startplätze dieser Veranstaltung bewerben möchten, haben innerhalb der laufenden Sportsaison folgende Qualifikationskriterien zu erfüllen: Zwei Prüfungen in der Prüfungsstufe FH2 mit jeweils der Wertnote „vorzüglich“; die Qualifikationskriterien sind ebenfalls erreicht, sobald eine vorzügliche IPO-FH-Prüfung in einem DVG-Mitgliedsverein, dem der/die Hundeführerin nicht als Mitglied angehört nachgewiesen wird. Die Prüfungen müssen jeweils vom DVG termingeschützt sein. Mindestens eine Prüfung (FH 2) ist außerhalb des eigenen DVG-Mitgliedvereins abzulegen. Die Prüfungen müssen von zwei verschiedenen dhv-LR (die auf der DVG-Richterliste stehen) abgenommen werden. Gehen mehr Meldungen ein, als nach Absprache mit dem Ausrichter möglich sind (im Regelfall 20 Teilnehmer max.), entscheidet das Leistungsprinzip. Die Meldungen haben über den MV, die KG und/oder den LV an den DVG-LRO zu erfolgen. Den Meldungen ist zwingend die Kopie der Leistungsurkunde mit den nachzuweisenden Prüfungsergebnissen beizufügen.
3.2 Die Prüfungssaison als Qualifikationszeitraum für die BSP-FH beginnt am ersten Wochenende nach der BSP-FH des Vorjahres. Die Hundeführer/innen haben ihre Qualifikationen bis spätestens am ersten Wochenende im Oktober durchzuführen. Spätestens am 10.10. (Poststempel) eines Jahres sind dem DVG-LRO die Meldeunterlagen unter Beifügung der Kopien der Leistungsnachweise einzureichen.
3.3 Hundeführer/innen, die zum im Zeitplan vorgesehenen Zeitpunkt der erforderlichen Auslosung (Gruppen- bzw. Fährtenauslosung) nicht anwesend sind, können von der Prüfung ausgeschlossen werden.
Achtung: ab 2012 gibt es neue Qualifikationsmodalitäten!
IGP: Landesmeister und Zweitplazierter jeder Landesmeisterschaft sind direkt qualifiziert. Restplätze der 50 Teilnehmer (plus bis zu 10 Jugendliche) qualifizieren sich nach Leistungsprinzip. Entscheidend ist die auf der jeweiligen Landesmeisterschaft erzielte Gesamtpunktzahl. Der Vorjahressieger ist startberechtigt. Es dürfen nur Hunde geführt werden, die bei den Landesverbandsmeisterschaft im Gesamtergebnis das Werturteil „Sehr gut“ erzielten und eine TSB-Bewertung „a (ausgeprägt)“ nachweisen können.